2.1. Umschulung und Weiterbildung

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Weiterbildung – Ein Flickenteppich
Wer nach Studium oder Ausbildung weiterlernen möchte, wer aus beruflichen Gründen sich neues Wissen oder neue Fähigkeiten aneignen muss, der steht vor einem wahrhaft unüberschaubaren Angebot. In diesem Artikel möchten wir einen ersten Durchblick über die verschiedenen Begriffe im Bereich der Weiterbildung verschaffen.
Einig ist man sich gerade noch über die Definition eines generellen Begriffes von Weiterbildung als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“. Gerne spricht man heute von der Notwendigkeit oder Herausforderung zum lebenslangen Lernen. Einige sprechen von lebensbegleitendem Lernen, manche gar von lebenslänglichem Lernen.
Allgemeine und berufliche Weiterbildung
Zuerst gibt es erst einmal die grobe Einteilung in „allgemeine Weiterbildung“ und „berufliche Weiterbildung“. Erstere dient eher der persönlichen Entwicklung und ist in der Regel frei von beruflichen Zwecken.
Berufliche Weiterbildung dient immer dem Zweck, berufliche Vorbildung zu vertiefen, zu aktualisieren oder zu erweitern. Im Folgenden geht es um die Begriffsklärung innerhalb der beruflichen Weiterbildung. Denn in diesem Bereich sind wir mit der LVQ tätig.
Weiterbildung – Kurse, Seminare
Einerseits wird Weiterbildung als Überbegriff des institutionalisierten Lernens von Erwachsenen genutzt. In der Praxis wird über Weiterbildung oft dann gesprochen, wenn es um anpassende Qualifizierungen geht, die nicht zu einem neuen Berufsabschluss führen oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen würden. Aktuelles Wissen und neue Fähigkeiten werden oft in relativ kurzer Zeit in Seminaren und Kursen vermittelt.
Weiterbildungen im Sinne einer Anpassungsqualifizierung können jedoch durchaus anspruchsvoll sein. So gelten zum Beispiel Qualitätsmanager TÜV, Social Media Manager IHK, Projektmanager TÜV, Umweltmanager als Weiterbildung im engeren Sinne. In der Regel sind sie wesentlich kürzer als Fortbildungen oder eine Umschulung.
Fortbildung – Gesetzlich anerkannte Aufstiegsmöglichkeiten
Unter Fortbildung hingegen versteht man ausschließlich eine Weiterqualifizierung im gelernten Beruf auf eine höhere Ebene: Klassische Fortbildungen sind Handwerksmeister oder staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte IHK oder die Stationsleitung im Gesundheitswesen. Abschlussprüfungen sind hier oft vor der Industrie- und Handelskammer oder einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Umschulung – Die „zweite“ Ausbildung
Über eine Umschulung spricht man nur dann, wenn ein neues Berufsziel mit Hilfe einer Ausbildung angestrebt wird, weil ein vorheriger Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Es handelt sich bei einer Umschulung also in der Regel um eine zwei- oder sogar dreijährige Bildungsphase mit Praxiselementen, die normalerweise nach einer Prüfung zum Beispiel vor der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer mit einem anerkannten Berufsabschluss endet.
(Aus: http://www.lvq.de/karriere-blog/2014/03/13/weiterbildung-fortbildung-und-umschulung-was-ist-der-unterschied-teil-2-der-serie-berufliche-weiterbildung/ . Gekürzt)